Die MIG führt im regelmäßigen Abstand Markterkundungsverfahren (MEV) durch, um bei den Mobilfunknetzbetreiber und Standortbetreibern Pläne zum eigenwirtschaftlichen Ausbau abzufragen. Die Frist zur Stellungnahme beträgt acht Wochen.
Nach Abschluss des MEV werden die Gebiete folgenden Kategorien zugeordnet:
Erhält ein Markterkundungsgebiet den Status „Fördervorverfahren geplant“, werden durch die Funknetzplanung der MIG Suchkreise gebildet und das Interesse dafür bei den Mobilfunknetzbetreibern abgefragt. Bei Interessensbekundung beginnt anschließend die Standortvorbereitung. Das beinhaltet die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Maststandort sowie weitere Planungen zur Standorterschließung in enger Abstimmung mit den Kommunen.
Der Status „Fördervorverfahren geplant“ ist jedoch noch keine Garantie für die Veröffentlichung eines Förderaufrufs. Voraussetzung dafür ist das Interesse mindestens eines Mobilfunknetzbetreibers am Suchkreis sowie eine erfolgreich abgeschlossene Standortvorbereitung.
Der Status „Eigenwirtschaftlicher Ausbau“ zeigt an, dass mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber in den kommenden drei Jahren mindestens einen Maststandort errichten und betreiben wird. Laut Förderrichtlinie kann die MIG in solch einem Gebiet nicht weiter tätig werden, ist aber im Austausch mit den Mobilfunknetzbetreiben zum Fortschritt ihrer Ausbauaktivtäten.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über laufende und abgeschlossene Markterkundungsverfahren sowie deren Ergebnisse.
Markt 10, 06618 Naumburg (Saale)
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