Noch immer existieren in Deutschland tausende Funklöcher, in denen keine mobile und breitbandige Datenübertragung möglich ist. Daher setzen wir im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung in die Praxis um. Wir helfen dabei, bestehende Funklöcher zu beseitigen, um allen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Unternehmen den Anschluss an das Entwicklungspotenzial und die Zukunftschancen der Digitalisierung zu ermöglichen.
Die Aktivitäten der MIG umfassen das gesamte Leistungsspektrum zur Errichtung neuer Mobilfunkmasten, um die bestehenden Funklöcher zu beseitigen. Von der ersten Planung bis zur abschließenden Erfolgskontrolle. Wir bieten darüber hinaus auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, um aktuelle Ausbauhemmnisse zu überwinden.
Unser Unternehmensauftrag ist es, den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland maßgeblich voranzubringen. Dabei setzen wir auf drei Säulen mit den Schwerpunkten Fördern – Unterstützen – Begleiten.
Alles aus einer Hand – das macht den Wert unserer Arbeit aus.
Für den Mobilfunkausbau müssen viele Seiten an einem Strang ziehen. Dabei bleiben oft auch Themen ungeklärt. Was und warum wird hier gebaut oder wie ist das Projekt mit Natur und Gesundheit vereinbar, sind nur einige Fragen, die es zu beantworten gilt. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft als „Kümmerer vor Ort“ hilft dabei, bestehende Vorurteile aus dem Weg zu räumen und Aufklärung zu leisten, wo es notwendig ist.
Dazu zählen Bürgerdialoge, Gemeinderatssitzungen und weitere, individuelle Formate, die wir permanent weiterentwickeln. Dabei können wir bei Bedarf auf ein breites Netzwerk von Experten zurückgreifen, die uns unterstützen.
Mobilfunkausbau ist ein Zukunftsthema. Hierzu stehen wir insbesondere Kommunen beratend für alle Fragen zum Thema zur Verfügung – und das vor allem auch als „Kümmerer vor Ort“.
Mobilfunkausbau und -förderung
Kai-Andre Köpcke
Kommunikation & Dialog
Dr. Kerstin Küpperbusch
Unser Hauptsitz ist Naumburg (Saale), aber unser Team Standortplanung ist in allen Teilen Deutschlands aktiv. Es steht mit Kommunen, Verbänden und privaten Grundstückseigentümern in engem Kontakt, um Standorte für Funkmasten zu finden und zu sichern sowie offene Punkte zu klären. Für jede Region bzw. jedes Bundesland gibt es einen Ansprechpartner, der vor Ort unterwegs ist und in enger Abstimmung mit Kommunen und Grundstückseigentümern den Prozess begleitet.
An dieser Stelle informieren wir über veröffentlichungspflichtige Berichte
Der Mobilfunkausbau ist in den vergangenen Jahren in der Fläche – gestützt auch durch Versorgungsauflagen und vertragliche Verpflichtungen der Mobilfunkunternehmen – weit vorangeschritten. Dennoch gibt es bundesweit tausende „weiße Flecken“ (Funklöcher). Für eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 4G benötigen wir viele neue Standorte für Mobilfunkmasten. Dafür stellt die Bundesregierung ein 1,1 Milliarden Euro schweres Mobilfunkförderprogramm bereit.
Die MIG setzt das Bundesförderprogramm zum Schließen der „weißen Flecken“ um. Unser Kernanliegen ist es, dafür die am Mobilfunkausbau beteiligten Akteure zusammenzubringen.
Wir planen und gestalten den Netzausbau, indem wir Förderverfahren starten, begleiten und abwickeln. Die MIG betreut das Mobilfunkförderprogramm des Bundes. Der Aufbau der Mobilfunkinfrastruktur in den „weißen Flecken“ wird von der MIG durch Förderaufrufe ausgeschrieben. Standortbetreiber können sich dann darauf bewerben und den Aufbau anbieten. Der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und muss dann den Mobilfunkmasten errichten.
Wir entlasten die künftigen Standortbetreiber, die Tower Companies, erheblich bei der Standortvorbereitung. Wir identifizieren u.a. geeignete Grundstücke, bereiten deren Nutzung vor, holen Informationen zur vorhandenen Festnetzinfrastruktur für die Glasfaseranbindung der Standorte ein und zeigen auf, was bei der bei der Errichtung und dem Betrieb eines geförderten Mobilfunkmasts berücksichtigt werden muss. Außerdem bereiten wir durch Vorverträge die Nutzung der geförderten Infrastruktur durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber mit mindestens dem Mobilfunkstandard 4G vor. Durch diese umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen entlasten wir die Marktteilnehmer, stellen die Einbindung der Kommunen sicher und ermöglichen so einen schnellen Baubeginn nach Erteilung des Zuwendungsbescheids.
Mit dem Mobilfunkförderprogramm wollen wir die Standortbetreiber beim Aufbau von Funkmasten in den „weißen Flecken“ unterstützen. Dort gibt es keine Ausbauverpflichtungen und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau rentiert sich nicht.
Die Förderung zielt ausschließlich auf den Aufbau der „passiven“ Infrastruktur, also insbesondere der Maststrukturen, aber auch der Zuleitung und Stromversorgung. Für die „aktive“ Infrastruktur hingegen – dies ist die konkrete Sende- und Empfangstechnik – sind die Mobilfunknetzbetreiber verantwortlich, sie finanzieren und unterhalten diese selbst.
Bei der Förderung der passiven Infrastruktur stehen für die MIG Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit besonders im Fokus. Dies bedeutet zum einen eine ausreichend große Dimensionierung, damit genügend Raum für die mögliche Nutzung durch alle Mobilfunknetzanbieter gewährleistet ist. Zum anderen ist eine hochleistungsfähige Glasfaseranbindung vorgesehen, damit die neuen Mobilfunkstandorte von Anfang an optimal für die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G vorbereitet sind.
Im Rahmen der Förderung stellt die MIG sicher, dass immer mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber eine leistungsfähige Sprach- und Datenversorgung mit mindestens 4G auf den geförderten Infrastrukturen anbietet.
Die MIG wird in Gebieten, die eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen versorgt werden können, nicht fördern. Es wird nur in den weißen Flecken gefördert, in denen keine Erschließung durch die Mobilfunknetz- oder Standortbetreiber geplant ist und eine Versorgung über den Markt auch in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten ist.
Aufgenommen werden Gebiete, in denen kein Netzbetreiber eine 4G-Versorgung oder besser anbieten kann, und in denen keine Versorgungsauflagen aufgrund der Mobilfunklizenzvereinbarungen bestehen. Dies betrifft insbesondere Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Bahnstrecken. Darüber hinaus darf keine parallele Förderung aus einem anderen Förderprogramm bestehen.
Die bundesweite Auswahl der Gebiete im Markterkundungsverfahren basiert auf Prioritäten, die anhand folgender Parameter ermittelt werden:
Darüber hinaus stimmen wir die Priorisierung von Gebieten auf jeweiliger Landesebene mit den dort zuständigen Stellen ab.
Unsere Zentrale ist in Naumburg (Saale) in Sachsen-Anhalt.
Der Aufbau des Unternehmens gliedert sich mit Mobilfunkausbau und -förderung sowie Verwaltung, Recht, Kommunikation in zwei große Bereiche. Damit wir bundesweit besser agieren können, bauen wir auch Regionalteams auf, um als Ansprechpartner und "Kümmerer vor Ort" in den jeweiligen Regionen zum Einsatz zu kommen.
Die aktuell drei Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland dokumentieren auf ihren Websites die aktuellen Pläne für den Ausbau ihrer Netze:
Außerdem können Sie sich jederzeit im Breitbandatlas über den Stand der Breitband- und Mobilfunkversorgung informieren.
Die MIG ist eine öffentliche Auftraggeberin. Alle Beschaffungsprozesse und die operative Vergabe von Aufträgen erfolgen nach den Kriterien des öffentlichen Einkaufs.
Die Grundlage dafür ist das EU-Vergaberecht. Dieses schreibt Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung vor. Benötigte Lieferungen und Leistungen werden anhand individueller Anforderungen und Bewertungskriterien ausgeschrieben und beauftragt. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte.
Ausschreibungen für Produkte, Dienstleistungen und sonstige Liefergegenstände werden bei Bedarf über die üblichen Portale veröffentlicht.
Neben der Gesellschafterin Toll Collect GmbH sind das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr jeweils mit einem Sitz vertreten. Die kommunalen Interessen werden durch einen Sitz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes im Aufsichtsrat vertreten.
Dem Beirat gehören Vertreter der 16 Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag an. Die Auswahl der Akteure stellt eine Vertretung der Bundesebene sicher und bindet die für die Umsetzung des Ausbaus bedeutsamen Ebenen der kommunalen Spitzenverbände und der Länder ein.
Die Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensregeln und internen Richtlinien – kurz Compliance - gehört für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH zu den selbstverständlichen Grundsätzen guter Unternehmensführung. Diese Anforderungen im beruflichen Handeln konsequent zu erfüllen, hat für alle Beschäftigten Priorität.
Jedem Verstoß wird nachgegangen. Unter Compliance@netzda-mig.de können mögliche Hinweise auf Fehlverhalten gemeldet werden.
Kontaktdaten des Compliance-Beauftragten
Toll Collect GmbH
Compliance-Beauftragter
E-Mail: compliance@netzda-mig.de
Kontaktdaten der Ombudsperson
Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann
FS-PP Partnerschaft mbB
E-Mail: ombudsmann-mig@fs-pp.de
Markt 10, 06618 Naumburg (Saale)
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