Pressemitteilung |

Mustermietvertrag mit Deutschem Städte- und Gemeindebund geschlossen

Naumburg (Saale), 24. Oktober 2022 Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes (MIG) haben sich auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung kommunaler Grundstücke für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt. Damit können künftig geeignete kommunale Grundstücke einfacher und rechtssicher zur Verfügung gestellt und „weiße Mobilfunkflecken“ schneller geschlossen werden.

„Dass uns der Deutsche Städte- und Gemeindebund bei der Umsetzung des Mobilfunkförderprogramms unterstützt, ist ein starkes Signal, über das wir uns sehr freuen. Gerade kommunale Liegenschaften stehen neben forst- und landwirtschaftlichen Standorten im Fokus unserer Standortvorbereitung, um ‚weiße Flecken‘ in der Mobilfunkversorgung zu schließen. Der Mustervertrag wird Verhandlungen erleichtern und damit die flächendeckende Mobilfunkabdeckung voranbringen“, sagt Ernst Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer der MIG.

„Bei Verwendung dieses Vertragswerkes können die kommunalen Verantwortungsträger sicher sein, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind“, führt Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, aus. Der Verband begrüße die Entscheidung des Bundes, nun auch Geld in die Hand zu nehmen, um die am schlechtesten versorgten Regionen mit moderner Mobilfunktechnologie auszustatten. „Die MIG setzt die Mobilfunk- Fördermaßnahmen wirksam um, leistet einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der digitalen Spaltung Deutschlands und kann sich auch künftig der Unterstützung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sicher sein“, so Zimmermann. Zugleich rief er die Kommunen auf, ihre Chancen zu ergreifen und geeignete kommunale Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Der DStGB und die MIG bekräftigen das gemeinsame Bestreben, den dringend notwendigen flächendeckenden Mobilfunkausbau mit öffentlichen Mitteln für Investitionen in die digitale Infrastruktur voranzubringen. „Wo Menschen sind, muss Mobilfunk sein. Das gilt gleichermaßen für städtische und ländliche Gebiete, um allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen die Chancen der Digitalisierung zu eröffnen und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Gebieten zu ermöglichen“, erklären MIG-Geschäftsführer Wilmsmann und der stellvertretende DStGB-Hauptgeschäftsführer Zimmermann übereinstimmend.

Der DStGB wird den Mustervertrag seinen Mitgliedskommunen als Grundlage für den Abschluss von Einzelverträgen mit der MIG zur Verfügung stellen. Damit können künftig Einzelverträge mit der MIG über die Bereitstellung geeigneter kommunaler Grundstücke für die Errichtung geförderter Mobilfunkmasten rechtssicher und ohne aufwändige Verhandlungen abgeschlossen werden.

Zum Hintergrund

Die MIG übernimmt im Rahmen der Mobilfunkförderung auch die Standortvorbereitung für die Errichtung eines Mobilfunkmasts. Diese umfasst die Identifikation funktechnisch geeigneter Standorte für neue Mobilfunkmasten oder -stationen sowie die Akquise und vorvertragliche Sicherung solcher Grundstücke, auf denen die geförderte Mobilfunkinfrastruktur errichtet werden soll. Auf Grundlage des ausgehandelten Mustervertrages können künftig die konkreten Verträge für die einzelnen Grundstücke einfacher abgeschlossen werden. Sobald die Standortvorbereitung abgeschlossen ist, veröffentlicht die MIG einen Förderaufruf. Interessierte Unternehmen können sich darum bewerben, auf dem jeweiligen Grundstück einen geförderten Mobilfunkmast zu errichten

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