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100. Mietvorvertrag unterschrieben

Heut überschreiten wir die Grenze von 100 abgeschlossenen Mietvorverträgen.

Was das bedeutet?
Ist ein geeignetes Grundstück für einen potenziellen geförderten Mast gefunden, sichern wir es mit einem so genannten "Mietvorvertrag", sobald wir uns mit Grundstückseigentümer:innen geeinigt haben. Dieser Vorvertrag sichert das Grundstück für den späteren Fördermittelempfänger. Der finale Mietvertrag wird allerdings zwischen Mastbetreiber und Grundstückseigentümer:in geschlossen. Die Modalitäten gibt unser Vorvertrag vor.

Die aktuellen Vorverträge, mit denen wir diese Woche die "magische 100" geknackt haben sind somit ein wichtiger Grundstein für künftige geförderte Mobilfunkstandorte in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Wie geht's weiter?
Diese Standortsicherung passiert vor der Veröffentlichung der Förderaufrufe. Im nächsten Schritt können nach dieser Veröffentlichung sich die Tower Companys auf diese Förderaufrufe bewerben.
 

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